AGB

Allgemeine Ausbildungsbedingungen

§ 1 Ausbildungsvertrag und Ausbildungsbeginn

Der Auszubildende (im Folgenden der Auszubildende m/w/d) hat sich für eine Trainerausbildung bei Natural Dog Coaching-Hundetrainerausbildung ( im Folgenden NDC-Hundetrainer) entschieden und eine Willenserklärung bzw. Anmeldung in schriftlicher Form per Post oder E-Mail an NDC-Hundetrainer übersandt.

Der Vertrag mit NDC-Hundetrainer kommt erst mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung, spätestens jedoch mit Erhalt des ersten Studienmaterials zustande. In der Anmeldebestätigung ist der Vertragsinhalt, die Ausbildungsbedingungen und das Datum des Ausbildungsbeginns ausgewiesen, das für Vertragsänderungen maßgebend ist.

Der Ausbildungsvertrag wird wirksam, sobald der Auszubildende seine Anmeldebestätigung von NDC-Hundetrainer erhält. Das Studium beginnt mit dem Tag, an dem der Studierende seine ersten theoretischen Unterlagen per E-Mail erhält oder an einem Praxisseminar teilnimmt (Startdatum). Die Ausbildung erfolgt entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung von NDC-Hundetrainer.

§ 2 Widerrufsrecht

Der Auszubildende hat ein mit Vertragsschluss beginnendes gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, das NDC-Hundetrainer  um eine weitere Woche bis zu 21 Tagen aus Kulanz verlängert. Während dieser Zeit kann der Auszubildende seine auf den Abschluss des Ausbildungsvertrags gerichtete Erklärung widerrufen. Seine bezahlten Gebühren erhält der Auszubildende in voller Höhe zurück.

Wählt der Auszubildende das Startdatum für seine Ausbildung sofort oder innerhalb der Widerrufsfrist, kann er ab diesem Zeitpunkt Leistungen von NDC-Hundetrainer in Anspruch nehmen und die für ihn freigeschalteten theoretischen Lernmittel unverbindlich testen. Sein Widerrufsrecht von 21 Tagen ab Vertragsschluss wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

Ausgenommen davon sind praktische Seminare. Bei der Teilnahme an einem praktischen Seminar werden durch NDC-Hundetrainer Leistungen erbracht. Dann wird eine sofortige Bearbeitungsgebühr von 900,00 € fällig.

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung der Ausbildung

Die Ausbildung beträgt in der Regel 24 Monate.

Der Auszubildende kann den NDC-Hundetrainer-Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres (Mindestlaufzeit 6 Monate) nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Nach Ablauf des ersten halben Jahres ist eine Kündigung zum Monatsende jederzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich.

Aber auch  NDC-Hundetrainer kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten kündigen. In diesem Fall hat der Auszubildende keinen Anspruch auf Ausbildungszeitverlängerung über den Kündigungszeitpunkt hinaus.

Das Recht von Auszubildenden und  NDC-Hundetrainer den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf gemäß gesetzlicher Vorschrift der schriftlichen Form .

Ist der Kunde im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug, ist NDC-Hundetrainer berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Krankheit ist NDC-Hundetrainer berechtig, für die Schulungen andere Trainer zu benennen. NDC-Hundetrainer erhält das Recht, 2 Monate die Schulungen auszusetzen. Sollte in dieser Zeit kein geeigneter Trainer benannt oder zur Verfügung gestellt werden. erhält der Auszubildende seine eventuell gezahlten Gebühren ab der Zeit der nicht stattgefundenen Ausbildung in vollem Umfang zurück. Über die Eignung von Ersatzausbildern bestimmt alleinig NDC-Hundetrainer.


§ 4 Ausbildungsgebühren

Während der Laufzeit des Ausbildungsvertrages bezahlt der Auszubildende monatlich die im Anmeldeformular angegebenen und vereinbarten Ausbildungsgebühren. Maßgeblich dafür ist der Listenpreis von NDC-Hundetrainer, abzüglich eventueller Rabatte und der eventuellen Anrechnung von Vorstudien.

Die Ausbildungsgebühren bleiben während der gesamten Dauer eines Ausbildungsvertrages unverändert. 

Im Falle einer Ausbildungszeitverlängerung fallen die unter §7 aufgeführten Gebühren an.

Die Zahlung der Anmeldegebühr erfolgt bei Vertragsabschluss. (siehe §1) Die erste monatliche Rate der Ausbildungsgebühren leistet der Auszubildende spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Startdatum seiner Ausbildung im Sinne von § 1, die folgenden Raten monatlich nach jeweils drei Werktagen. Befindet sich der Wohnort bzw. die Lieferanschrift des Auszubildenden im Ausland, hat er die monatlichen Gebühren inklusive eventuell anfallender Auslandsbankspesen und Versandkosten zu bezahlen.

Sollte der Studierende seinen Studienabschluss vor Ablauf der Mindeststudiendauer erreichen, so hat er auch in diesem Fall die vertragliche Gesamtgebühr in dem im Anmeldeformular ausgewiesenen Umfang – unter Berücksichtigung von NDC-Hundetrainer  eingeräumter Anrechnungen und Rabatte – voll zu entrichten.

Nicht in diesen Ausbildungsgebühren inbegriffen sind:

Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel wie Bücher, Gesetzestexte, Nachschlagewerke, Fachliteratur
die eigenen Kosten für Internet, Telefon, Porto und Datenfernübertragung
Die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei Ausbildungsveranstaltungen und der 
Onlinezugang für Webseminare

Zusätzliche Kosten ergeben sich auch für begleitente Familienmitgliedern auf praktischen Seminaren. Befindet sich der Auszubildende mit der Zahlung oder einer Teilzahlung in Verzug, so steht NDC-Hundetrainer das Recht zu, die entsprechende Gegenleistung zu verweigern bzw. einzustellen, bis die Zahlung erfolgt ist.

§ 5 Seminare, Webinare, Einsendeaufgaben, Prüfungen, Abschlüsse

Zu jeder Lektion der Theorie erhält der Auszubildende einen Leitfaden zu den Themen und zu den zu bearbeiten Einsendeaufgaben. Dazu benötigt der Auszubildende Fachliteratur. 
Die Einsendeaufgaben sendet der Auszubildende per Mail oder per Post zur Korrektur an NDC-Hundetrainer. NDC-Hundetrainer korrigiert und bewertet Ihre Aufgabenlösungen. Die Korrekturen erhält der Auszubildende innerhalb weniger Tage per Post oder per E-Mail zurück.

Bei einigen NDC-Hundetrainer-Lehrgängen finden zusätzlich zum Fernunterricht Seminare bzw. Webinare statt. Die Termine erhält der Auszubildende mindestens drei Wochen vor Beginn.

NDC-Hundetrainer gewährt dem Auszubildenden für seine Ausbildung ein nicht übertragbares Recht, die entsprechenden Lehrmaterialien zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Eine Nutzung ist nur für private und nicht-kommerzielle Zwecke zulässig. Jede öffentliche Wiedergabe (§ 15 Absatz 2 UrhG) ist ausdrücklich untersagt.
Online-Zugänge zu den jeweils gebuchten Seminaren werden automatisch gelöscht, wenn der Nutzungszeitraum des jeweiligen Lehrganges abgelaufen ist.

Die praktische Ausbildung erfolgt in Seminaren oder Kursen. Diese Termine stellt Ihnen die  NDC-Hundetrainer sechs Monate vor Beginn zur Verfügung. Von den Auszubildenden mitgebrachte eigene oder fremde Hunde  zur Ausbildung, sind nicht über NDC-Hundetrainer versichert und benötigen eine eigene Versicherung.

NDC-Hundetrainer behält sich vor, Auszubildende oder Hunde ihre Kunden von sämtlichen Ausbildungen auszuschließen, sofern das Tier für andere Kunden oder Tiere eine potentielle Gefahr darstellen kann.
Weiterhin behält sich NDC-Hundetrainer  vor, Auszubildende und deren Kunden, welche sich tierschutzwidrig verhalten, nach einmaliger Aufforderung des Unterlassens, von sämtlichen Dienstleistungen von NDC-Hundetrainer auszuschließen.

Bei NDC-Hundetrainer können Sie bereits erbrachte Seminare auf Ihre Ausbildung anrechnen bzw. anerkennen lassen, wenn Art, Inhalt und Umfang passen. Außerhalb der Ausbildung von  NDC-Hundetrainer erworbene Leistungen und Kompetenzen können angerechnet und finanziell berücksichtigt werden, wenn:

- die Gleichwertigkeit anderer Ausbildungsleistungen zu den Anforderungen von NDC-Hundetrainer gegeben ist,
- bereits erbrachte Leistungen dem aktuellen Stand der Ausbildung entsprechen,
- die Anrechnungen von Leistungen zeitlichen Begrenzungen unterliegen.

Die Entscheidung darüber unterliegt ausschließlich NDC-Hundetrainer.


Wenn Sie die staatliche Prüfung (§ 11 Tierschutzgesetz) oder eine andere externe Prüfung ablegen möchten, entstehen bei den   prüfenden Stellen in der Regel einmalig zusätzliche Prüfungsgebühren oder Zulassungsüberprüfungsgebühren, die nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten sind.

Sie erhalten für die Teilnahme an jedem NDC-Hundetrainer -Seminar das NDC-Hundetrainer-Zertifikat, wenn Sie den Lehrgang/Seminar komplett durchgearbeitet und alle Einsendeaufgaben erfolgreich gelöst und zur Beurteilung eingeschickt haben.

Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt eine theoretische und praktische Abschlussprüfung. Diese Prüfung wird durch eine Urkunde bzw. Zertifikat bestätigt.


§ 7 Studienzeitverlängerung

Der Auszubildende kann sein Studium in einer kostenlosen Ausbildungszeit von zwei Monaten über die vereinbarte Studienzeit fortsetzen.
Diese kostenlose Zeitverlängerung beginnt unmittelbar im Anschluss an die im Ausbildungsvertrag festgelegte Ausbildungszeit.

Nach der kostenlosen Ausbildungszeitverlängerung wird für jeden angefangenen Studienmonat eine gegenüber dem Listenpreis im Sinne von § 4 grundsätzlich um 30% reduzierte Gebühr fällig.

§ 8 Datenschutz

NDC-Hundetrainer verwendet die Daten des Auszubildenden lediglich zur Beantwortung seiner Anfrage oder zur Durchführung seines Fernstudiums. Außerdem erhält der Auszubildende ggf. von NDC-Hundetraine raktuelle Angebote zur Ausbildung. Die für die Ausbildung von NDC-Hundetrainer notwendigen Bestands-, Nutzer- und Verbindungsdaten werden von NDC-Hundetrainer erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden nach Ablauf der Ausbildung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Speicherung vorsehen. 

Erweiterter Datenschutzerklärung NDC-Hundetrainer

§ 9 Adressänderung

Der Studierende hat NDC-Hundetrainer  Änderungen seines Namens und seiner Adresse, einschließlich seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Bankverbindung (nur bei Lastschriftverfahren), unverzüglich mitzuteilen.

§ 10 Gerichtsstand und Streitbeilegung

Für Streitigkeiten aus diesem Ausbildungsvertrag oder über das Bestehen dieses Ausbildungsvertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk NDC-Hundetrainer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. NDC-Hundetrainer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes weder bereit noch verpflichtet.

§ 11 Vertragliche Rahmenbedingungen

Dieser Ausbildungsvertrag unterliegt deutschem Recht, es sei denn, dass zwingende Rechtsvorschriften im Land des Wohnsitzes des Teilnehmers dem entgegenstehen. Das Ausbildungsangebot ist grundsätzlich beschränkt auf Teilnehmer mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Die Ausbildungssprache ist Deutsch. Die Zahlweise ist in Euro.
 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.